Der Schlussabstimmung vorausgegangen war eine eineinhalbstündige Diskussion. Im Rahmen dieser Diskussion wurden drei Rückweisungsanträge abgelehnt. Der Urner Ständerat Markus Stadler stellte grosse Fragezeichen hinter die Verfassungsmässigkeit der Vorlage. Er hege die Befürchtung, dass sich das revidierte Bundesgesetz zum «Sargnagel für den Alpenschutzartikel in der Verfassung» wandeln werde.
Auslöser für die Revision des Bundesgesetzes war die bevorstehende Sanierung des Gotthard-Strassentunnels. Um eine lang dauernde Vollsperrung während der Sanierung zu verhindern, will der Bundesrat eine zweite Röhre bauen. Künftig sollen dann beide Röhren einspurig betrieben werden. Das letzte Wort wird indes das Volk haben. Der Bundesrat will die Vorlage dem fakultativen Referendum unterstellen, und die Alpen-Initiative hat bereits angekündigt, dass sie das Referendum ergreifen werde, falls der Ständerat und der Nationalrat einer zweiten Röhre zustimmen sollten.
Mehr dazu in der Ausgabe vom 22. März.
UW