Neuer Vertrag für SVZ Ripshausen

Der Landrat muss die Leistungsvereinbarung zwischen Kanton und Bund neu genehmigen. Änderungen gibt es insbesondere beim Abrechnungswesen und bei der Berichterstattung.
23.12.2014
Die vom Bund vorgesehenen Änderungen betreffen insbesondere das Vergütungs- und Abrechnungswesen sowie die Berichterstattung. Neu zahlt der Bund direkt die für das SVZ ausgewiesenen Personalkosten und die gesamten Gemeinkosten. Er kann aber die Gemeinkosten anteilsmässig reduzieren, falls die Mitarbeitenden des SVZ im Durchschnitt und ohne Begründung weniger als 90 Prozent der Pflichtleistung erbracht haben.

Künftig muss das SVZ dem Bund monatlich Bericht erstatten über die geleisteten produktiven Jahresstunden. Das Vertragswerk wird zudem um eine weitere Aufgabe ergänzt: Und zwar betrifft dies die Bewirtschaftung des Verkehrs ausserhalb des SVZ bei ausserordentlichen Lagen.
Die Urner Regierung begrüsst grundsätzlich die Neuerungen. Die neue Leistungsvereinbarung wird in einer der kommenden Sessionen rückwirkend auf den 1. Januar 2015 genehmigt.

Mehr dazu im UW vom 24. Dezember 2014.

Markus Arnold


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