«Arbeit der Kesb ist besser als ihr Ruf»

Landrat Ruedy Zgraggen forderte Korrekturen bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Uri (Kesb). Nun hat die Urner Regierung die Dringliche Interpellation beantwortet.
02.09.2015

Am 26. August 2015 reichte Landrat Ruedy Zgraggen, Attinghausen, eine Dringliche Interpellation unter dem Titel «Jetzt braucht es Korrekturen» zur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Uri (Kesb) ein. Der Kesb sei es in den gut zweieinhalb Jahren seit dem Systemwechsel nicht gelungen, eine reibungslose beziehungsweise befriedigende Umsetzung zu vollziehen. Insbesondere kritisiert er die fehlende Nähe der Kesb zu den Bürgerinnen und Bürgern, den Gemeinden, den Fürsorgebehörden und der Öffentlichkeit. Nun hat der Regierungsrat die Fragen des Interpellanten beantwortet. Er hält in der Antwort unter anderem fest, dass die Arbeit der Kesb besser sei als ihr Ruf. So seien gegen die von der Kesb total 1844 geführten Verfahren beim Urner Obergericht 28 Beschwerden eingereicht worden – elf wurden abgewiesen, zwei gutgeheissen und neun abgeschrieben. Sechs Beschwerden sind noch hängig. Im weiteren schreibt die Urner Regierung, dass sie keinen Einblick in die Einzelheiten der Verfahren habe. Zur Frage, ob eine Rückkehr zur Laienvormundschaft ein Thema sei, hat die Regierung eine ablehnende Haltung. Die Kesb sei  grundsätzlich die richtige Institution für diese schwierigen Aufgaben. Weiter schreibt die Regierung, dass sowohl kantonal als auch national Bestrebungen im Gange seien, die vorhandenen Schwierigkeiten zu überwinden beziehungsweise die Umsetzung des neuen Rechts auf kantonaler Stufe zu verbessern. In Uri ist momentan ein Begleitgremium damit beschäftigt, die Schnittstellen in der Zusammenarbeit zwischen der Kesb und den Gemeinden zu klären und zu bereinigen. «Die Massnahmen, die der Regierungsrat Ende Oktober 2014 zur Optimierung beschlossen hat, sind zwar zu einem grossen Teil, aber noch nicht vollständig umgesetzt», heisst es in der Antwort. Zudem würden Fachleute davon ausgehen, dass mit gut fünf Jahren zu rechnen ist, bis der Aufbauprozess der Behörden abgeschlossen ist.

Mehr dazu in der Ausgabe vom 5. September 2015.

Martina Tresch-Regli


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