Nachdem am Mittwoch die Einvernahme des Angeklagten stattfand und anschliessend die Anklage sowie die Privatkläger im Fall des getöteten Wirts des Restaurants Mühle in Schattdorf zu Wort kamen, folgte am zweiten Prozesstag, am Donnerstag, 3. September, das Plädoyer des Verteidigers. Er stellte nicht in Frage, dass sein Mandant, ein heute 55-jähriger Urner, in der Tatnacht im März 2013 den Wirt umgebracht hatte. Er bezweifelte aber die Version des Tathergangs, wie sie vom Oberstaatsanwalt dargestellt wurde. Es könne zumindest daran gezweifelt werden, dass der Angeklagte einen von langer Hand geplanten Raubmord durchgeführt habe. Vielmehr häuften sich die Anzeichen, dass es sich um eine Kurzschlusshandlung eines Mannes, der unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss stand, handelte, möglicherweise ausgelöst durch einen Disput zwischen dem Angeklagten und dem Wirt. Natürlich sei das Töten eines Menschen mit mehreren Messerstichen eine schreckliche Tat, trotzdem habe sein Mandant keinen Mord begangen, dazu fehle die gesetzlich geforderte besondere Skrupellosigkeit des Täters. Der Verteidiger forderte deshalb, seinen Mandanten des Totschlags schuldig zu sprechen und ihn zu fünf Jahren Freiheitsstrafe zu verurteilen. Sollte das Gericht zum Schluss kommen, dass es kein Totschlag, sondern vorsätzliche Tötung war, seien acht Jahre Freiheitsstrafe angemessen. Der Oberstaatsanwalt hielt an seinem beantragten Strafmass von 17 Jahren für Mord fest. Das Urteil des Landgerichts wird am Freitag, 11. September, verkündet.
Mehr dazu in der Ausgabe vom 5. September 2015.
Der Angeklagte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug und wurde durch die Polizei an die Gerichtsverhandlung im Landratssaal gebracht. Foto: Mathias Fürst
Mathias Fürst