«Es gilt die Gewaltentrennung zu respektieren»

Am Mittwoch wurden im Prozess gegen I. W. von der Verteidigung schwere Vorwürfe gegen die Urner Staatsanwaltschaft erhoben. Eine politische Aufarbeitung der Anschuldigungen ist aber erst nach Abschluss des Prozesses möglich, heisst es sowohl von der Justizdirektion, wie von der Stako-Präsidentin.
23.10.2015

Justizdirektorin Heidi Z’graggen will inhaltlich keine Stellung zu den Vorwürfen nehmen. Dies verbiete die Gewaltenteilung. Auf Anfrage schreibt sie: «Die Unabhängigkeit der Gerichtsbehörden und die Gewaltenteilung sind zentrale staatstragende Grundsätze.» Die Gewaltenteilung müsse sicherstellen, dass eine Einflussnahme durch die beiden anderen Gewalten – dem Landrat und dem Regierungsrat – auf die Gerichte und ihre Rechtsprechung ausgeschlossen ist. Vorliegend gehe es um Fragen, die Gegenstand eines laufenden Verfahrens vor dem Obergericht sind. Deren Beantwortung setze eine materielle Prüfung voraus, die den richterlichen Behörden vorbehalten sei. «Wir gehen davon aus, dass die Gerichte im Verlaufe des Prozesses die Sachlage klären. Eine inhaltliche Stellungnahme steht uns gestützt auf die Gewaltenteilung nicht zu», schreibt Heidi Z’graggen. Für den Regierungsrat sei die Unabhängigkeit der Gerichtsbehörden und eine gut funktionierende Rechtsprechung für den Kanton Uri äusserst wichtig. «Die Justizdirektion wird selbstverständlich nach Abschluss des Gerichtsverfahrens eine Beurteilung, die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegt, vornehmen und dem Regierungsrat vorlegen», schreibt die Justizdirektorin weiter. Der Regierungsrat werde dann beurteilen, ob und welche Massnahmen diesbezüglich allenfalls zu ergreifen sind. Ähnlich äussert sich auf Anfrage Patrizia Danioth, die Präsidentin der Staatspolitischen Kommission (Stako) des Landrates: «Dies betrifft ein laufendes Gerichtsverfahren, für die Legislative ist es jetzt zu früh, sich dazu zu äussern.» Zumal erst eine Seite angehört worden sei. Es gelte die Gewaltenteilung zu respektieren. Die politische Wertung der geäusserten Vorwürfe gegen die Urner Staatsanwaltschaft könne erst im Nachgang erfolgen, das gelte auch für allfällige Massnahmen. «Selbstverständlich erwarte ich als Bürgerin des Kantons Uri eine Klärung durch die Staatsanwaltschaft noch während des Gerichtsprozesses», so Patrizia Danioth.

Mehr zum Prozess vor dem Urner Obergericht in der Ausgabe vom 24. Oktober 2015.


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