Seit 1971 besteht in Uri das Gesetz über die Rindviehversicherung. Dieses verpflichtet alle Rindviehbesitzer, ihre Tiere bei einer der 20 öffentlich-rechtlichen Rindviehversicherungskassen zu versichern. Per Ende 2016 soll dieses Gesetz nun gestrichen und das Versicherungsobligatorium aufgehoben werden. Zudem soll auch die Veterinärverordnung revidiert werden. Mit der Aufhebung der Viehversicherung entfällt für den Kanton einen jährlichen Beitrag von 77 000 Franken. Allerdings will der Kanton den Landwirten in einigen Fällen Hand bieten: So sollen Viehverluste, die nicht durch private Versicherungen gedeckt werden können, über Beiträge aus dem kantonalen Tierseuchenfonds gedeckt werden. Weiter soll der Pikettdienst für Notschlachtungen unterstützt werden. Hingegen müssen Tierhalter die Kosten für Notschlachtungen künftig selber tragen. Insgesamt wird der Kantonshaushalt so jährlich um rund 67 000 Franken entlastet. Bis Ende Jahr läuft nun die Vernehmlassung zur Aufhebung des Gesetzes über die Rindviehverordnung und die Änderung der Veterinärverordnung. Im Herbst 2016 soll das Volk das letzte Wort dazu haben.
Mehr dazu in der Ausgabe vom 7. Oktober 2015.