I. W.: «Heute wird Tacheles gesprochen»

Der Berufungsprozess vor dem Urner Obergericht endete mit einem angriffigen Schlusswort des Angeklagten. Er kündigte, wenn auch etwas verklausuliert, an, gegen die Staatsanwaltschaft vorzugehen, sollte dies nicht vonseiten des Gerichts geschehen.
24.02.2016

Der Berufungsprozess im Fall I. W. vor dem Urner Obergericht ist zu Ende. Am Mittwochnachmittag, 24. Februar, erneuerte zuerst Verteidiger Linus Jäggi seine Vorwürfe an die Urner Staatsanwaltschaft. Das vom Staatsanwalt am Montag vorgebrachte Argument, das Gericht müsse auf die Bindungswirkung des Bundesgerichtsurteils rücksicht nehmen, gelte nicht. Wegen dem fehlenden DNA-Beweis auf der Patronenhülse und der Tatsache, dass Hauptbelastungszeuge Johannes P. nicht vor Gericht ausgesagt habe, fehlten die tragenden Stützen, welche zur Verurteilung von I. W. geführt hätten. Deshalb müsse das Obergericht nun völlig neu entscheiden. In seinem eineinhalbstündigen Vortrag betonte er, dass das Gericht nur auf Freispruch entscheiden könne. Oberstaatsanwalt Thomas Imholz hielt sich kurz. Er betonte, dass es der Staatsanwaltschaft nur darum gehe, die Wahrheit zu finden, und nicht etwa I. W. um jeden Preis zu verurteilen. Er wies die «haltlosen Beschuldigungen» der Verteidigung vor sich. Die Verteidigung glaube, dass schon kleinste Zweifel für einen Freispruch genügten, dem sei aber nicht so. Ausserdem lägen im Fall I. W. eben mehr belastende Indizien vor, als die Verteidigung wahrhaben wolle.

Der Angeklagte zeigte sich in seinem Schlusswort angriffig. «Heute wird Tacheles gesprochen», sagte er. Und er tat es auch. «Es bereitet mir sichtlich Freude, hier vor diesem Gericht die Mitglieder der Staatsanwaltschaft als Lügner zu bezeichnen», sagte er etwa. Es sei nicht wahr, dass die Urner Behörden nicht gewusst hätten, wo sich Johannes P. befunden habe. Wenn dies weiter behauptet werde, werde er der Presse die Namen von drei Urner Amtspersonen bekannt geben, die eidesstattlich erklärten, dass die Urner Polizei mit ausnahme von einigen Tagen immer gewusst habe, wo Johannes P. sei. «Die Staatsanwaltschaft hat sich ganz klar strafbar gemacht», sagte er weiter. Wenn sich das Gericht weigere, selber tätig zu werden, werde er irgendwie reagieren müssen. Aber dazu habe er Zeit. «Jeder Bauer soll die Gelegenheit haben, seinen Schweinestall selber auszumisten», meinte er.

Das Urner Obergericht hat das Urteil für den Zeitraum April/Mai angekündigt.

Mehr dazu in der Ausgabe vom 27. Februar 2016.


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