Am 28. Februar stimmt das Schweizer Volk darüber ab, ob das Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet geändert werden soll. Sagt das Volk Ja, dann kann am Gotthard-Strassentunnel eine zweite Tunnelröhre gebaut werden, so der neue Gesetzesartikel. Er bestimmt aber auch, dass die Kapazität des Tunnels nicht erweitert werden dürfe. Wie aber steht es mit der Verfassungsmässigkeit dieser Gesetzesvorlage? Verletzt der Bau einer zweiten Röhre am Gotthard den Alpenschutzartikel oder steht er damit in Einklang? Je eine Antwort auf diese Frage geben die beiden Urner Altständeräte und Juristen Hansheiri Inderkum und Hansruedi Stadler – der eine ein erklärter Befürworter, der andere ein erklärter Gegner der zweiten Röhre.
Mehr dazu in der Ausgabe vom 6. Februar 2016.