Oberstaatsanwalt kontert Vorwürfe

Oberstaatsanwalt Thomas Imholz wies die gegen ihn erhobenen Vorwürfe weit von sich. Vielmehr habe die Verteidigung gegen Treu und Glauben verstossen. Das Gericht soll sich endlich auf den eigentlichen Fall konzentrieren und sich nicht von den «Blendgranaten» der Verteidigung ablenken lassen.
22.02.2016

Die Vorwürfe der Verteidigung am Montagmorgen waren hart, aber nicht neu: die Urner Staatsanwaltschaft habe den Aufenthaltsort von Zeuge Johannes P. verheimlicht und diesen in einem Drogenverfahren geschont. Beides stellte Oberstaatsanwalt Thomas Imholz am Montagnachmittag, 22. Februar vehement in Abrede. Es sei die bekannte Strategie der Verteidigung, Blendgranaten zu zünden, um vom eigentlichen Fall abzulenken. Dabei erhalte sie geflissentlich Unterstützung einiger Medien, namentlich der «Rundschau» des Schweiter Fernsehens. Die Vorwürfe würden dadurch aber nicht wahr, sagte Thomas Imholz. Die Staatsanwaltschaft habe alles getan, was das Bundesgericht im Urteil vom Dezember 2014 verlangt habe, um Johannes P. ausfindig zu machen. Das könne man von der Verteidigung nicht behaupten. Imholz vermutete, dass die Verteidigung mehr über den Aufenthaltsort des Zeugen gewusst habe, ohne das Gericht zu informieren. Damit habe die Verteidigung gegen Treu und Glauben verstossen, sagte der Oberstaatsanwalt. Bezüglich der Untersuchungen gegen Johannes P. im Drogenverfahren sei alles regulär abgelaufen. Es habe für die Staatsanwaltschaft keinen Grund gegeben, Johannes P. zu schonen. Eine Verschwörung von Staatsanwaltschaft und Polizei, um I. W. «endlich hinter Gitter zu bringen», sei schlicht absurd: «I. W. war aus Sicht der Staatsanwaltschaft ein relativ unbedeutender Kleinkrimineller aus dem Milieu», so der Oberstaatsanwalt. Thomas Imholz wies das Gericht darauf hin, dass das Bundesgericht nur wenige Punkte des Urteils kassiert habe. Alle weiteren Punke des Urteils aus dem Jahr 2013 seien aufgrund der Bindungswirkung weiterhin gültig.

Die Verhandlung wird am Mittwochnachmittag, 24. Februar, fortgesetzt. Es folgen noch die Replik des Verteidigers, die Duplik der Staatsanwaltschaft und der Privatklägerin. Das letzte Wort gehört wiederum dem Angeklagten.

Mehr dazu in der Ausgabe vom 24. Februar 2016.

Mathias Fürst


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