Was im Oktober erst ein Verdacht gewesen sei, habe sich zur traurigen Gewissheit verdichtet, sagte Verteidiger Linus Jäggi am Montagmorgen, 22. Februar, vor dem Urner Obergericht. Die neu hinzugezogenen Beweismittel zeigten schwarz auf weiss, dass die Urner Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Hauptbelastungszeugen Johannes P. mehrmals die Unwahrheit gesagt habe. Dies einerseits bezüglich des Aufenthaltsorts des Zeugen, aber auch betreffend dessen Kontakte ins Drogenmilieu. Der Verteidiger zeichnete von den Urner Untersuchungsbehörden, also von Staatsanwaltschaft und Polizei, ein Bild, wonach diese bei der Untersuchung des angeblichen Schusses von I. W. auf Johannes P., den Verdacht gezielt auf I. W. lenkten. Johannes P. sei möglicherweise zu einer Falschaussage genötigt worden, im Gegenzug habe man ihn bei der Untersuchung eines Drogendeals geschont. Angesichts dieser Erkenntnisse, komme nur ein umfassender Freispruch seines Klienten in Frage, sagte der Verteidiger. Dieser ergebe sich notwendig schon aus formalen Gründen. Am Nachmittag hält Oberstaatsanwalt Thomas Imholz sein Plädoyer und wird auf die erneuten Vorwürfe des Verteidigers antworten.
Der Fall I. W. geht diese Woche in eine Zusatzrunde, weil das Urner Obergericht einigen Beweisanträgen der Verteidigung zugestimmt hat. Es geht bei den zusätzlichen Verhandlungstagen nur noch um die neuen Beweise. Diese drehen sich hauptsächlich um den mittlerweile verstorbenen Hauptbelastungszeugen Johannes P. und seine verstrickungen ins Drogenmilieu.
Mehr dazu in der Ausgabe vom 24. Februar 2016.
Mathias Fürst