Teilweiser Freispruch für I. W.

Das Obergericht spricht I. W. in den wichtigsten Anklagepunkten frei. Er wird lediglich wegen Gefährdung des Lebens zu 28 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Diese Strafe hat er bereits abgesessen.
18.04.2016

Das Urner Obergericht reduziert die Strafe gegen den Erstfelder Cabaretbetreiber I. W. drastisch. Statt der urspünglichen Freiheitsstrafe von 15 Jahren wegen versuchtem Mord und versuchter Tötung wird er lediglich zu 28 Monaten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 10 Franken und einer Busse von 900 Franken verurteilt. Dies für "Gefährdung des Lebens" und verschiedenen Waffendelikten. Das Obergericht sah es als erwiesen an, dass I. W. vor seinem Lokal auf den Holländer Johannes P. geschossen hatte. Allerdings ging es nicht mehr von einer Tötungsabsicht aus. Beim mutmasslichen Auftragsmord an der damaligen Ehefrau von I. W. hegte das Gericht allerdings Zweifel. Es sei nicht erwiesen, dass I. W. dem verurteilten Schützen Sasa S. die Waffe übergeben habe, meinte das Gericht. Ausserdem habe die Schussrekonstruktion nicht genau die aufgrund der Aussagen der Exfrau zu erwartenden Ergebnisse gezeigt. Das Gericht sprach I. W. in diesem Punkt "im Zweifel für den Angeklagten" frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sowohl der Staatsanwalt wie auch der Strafverteidiger von I. W. überlegen sich, das Bundesgericht anzurufen. Die Freiheitsstrafe hat I. W. mit Untersuchungs- und Sicherheitshaft bereits mehr als abgesessen. Über eine Entschädigung für die Überhaft entscheidet ein separates Verfahren.

Mehr dazu in der Ausgabe vom 20. April 2016.

Mathias Fürst

 


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