Der Neubau des Kantonsspitals muss der Spitalstrategie folgen und nicht umgekehrt. Diese Prämisse liegt der von Patrizia Danioth im Landrat eingereichten Motion der CVP zugrunde, welche die Gesundheitsdirektorin zum Handeln auffordert. Die Motion verlangt, dass der Regierungsrat dem Landrat die Revision des Kantonsspitalsgesetzes – der rechtlichen Grundlage der Spitalstrategie – unterbreitet. Zudem soll die Regierung einen Bericht verfassen, der Folgendes erläutert: Rechtsform und Organisation des Spitals, Eigentümerstrategie, unternehmerische Freiheit des Spitals sowie die Koordination in der Zentralschweizer Spitallandschaft. Weiter verlangt die CVP Auskünfte über die Spitalplanung ab 2020, den Grobleistungsauftrag und Globalkredit ab demselben Zeitpunkt. Bereits in der März-Session war eine Interpellation von Patrizia Danioth zur Spitalstrategie behandelt worden. Sie hatte sich damals mit der Antwort von Gesundheitsdirektorin Barbara Bär nur «teilweise befriedigt» gezeigt. Barbara Bär hatte damals erklärt, die Revision des Spitalgesetzes sei eine Folge des neuen Krankenversicherungsgesetzes und habe mit dem Spitalbau nichts zu tun.
Mehr dazu in der Ausgabe vom 28. Mai 2016.
Mathias Fürst