Das Bundesgericht stützt die Änderung der Gewässernutzungsverordnung (GNV), welche die Urner Stimmbevölkerung am 20. August 2015 mit 67 Prozent Jastimmenanteil beschlossen hat. Wie die Baudirektion am Dienstag, 24. Mai, mitteilte, wurde die von der KW Schächenschale AG eingereichte Beschwerde «in allen Teilen als unbegründet» abgewiesen. Damit ist die Revision der GNV rechtskräftig. Der Entscheid des Bundesgerichts macht den Weg frei für «eine effiziente Nutzung der Urner Gewässer», wie die Baudirektion schreibt. Damit kann auch das hängige Konzessionsverfahren zur Nutzung der Schächenschale wie eingeleitet weitergeführt werden.