Die TCS-Sektion Uri und das Komitee Pro Klausenstrasse haben angekündigt, beim Urner Obergericht fristgerecht eine Verwaltungsbeschwerde gegen die Tempo-30-Zone durch das Dorf Bürglen einzureichen. Davor war eine entsprechende Beschwerde vom Urner Regierungsrat abgewiesen worden. Die Begründung des Regierungsrates sei aber lückenhaft und einseitig, heisst es in der Medienmitteilung. So stütze sich der Regierungsrat bei seinem Entscheid hauptsächlich auf ein Gutachten, das im Auftrag der Tempo-30-Initianten erstellt worden sei. Die Gegner befürchten bei einer Tempo-30-Zone auf der Klausenstrasse – einer Kantonsstrasse – ein Präjudiz. Aus Sicht der Gegner können die verschiedenen Probleme im Dorfkern von Bürglen nicht ausschliesslich durch eine Temporeduktion gelöst werden. Deshalb hätten sie bereits mehrmals verschiedene Verbesserungsmassnahmen aufgezeigt. Beispielsweise könnte die Verkehrssicherheit auch mit anderen Massnahmen, etwa durch Versetzen der Fussgängerstreifen, Optimierung der Sichtweiten oder Anbringen von Markierungen und Signalisationen, verbessert werden. Mittels Petition wollen die Tempo-30-Gegner dem Gemeinderat Bürglen «die Meinung der Bürgler Bevölkerung aufzeigen», heisst es in der Mitteilung. Gefordert wird ein Verkehrskonzept ohne 30er-Zone auf der Kantonsstrasse in Bürglen.
Mehr dazu in der Ausgabe vom 5. November 2016.