Die Bewilligung vom Bund ist da

Das Bundesamt für Verkehr hat den SBB am Montag, 5. Dezember, die Betriebsbewilligung für die Aufnahme des fahrplanmässigen Betriebs durch den Gotthard-Basistunnel erteilt. Damit kann der Personen- und Güterverkehr ab dem Fahrplanwechsel am 11. Dezember durch den neuen Tunnel geführt werden.
05.12.2016

Der Gotthard-Basistunnel (GBT) wurde am 1. Juni 2016 feierlich eingeweiht. Am 24. Mai hatte das Bundesamt für Verkehr (BAV) den SBB die Bewilligung erteilt, im GBT ab 1. Juni den Probebetrieb aufzunehmen. Dieser dauert bis zum Fahrplanwechsel. Er dient dazu, die betrieblichen Abläufe schrittweise hochzufahren, zu testen und die erforderlichen Nachweise für die Gebrauchstauglichkeit des Systems zu erbringen. Bis zum 11. Dezember werden rund 5000 Güter- und Personenzüge im Probebetrieb durch den GBT gefahren sein. Zuvor hatte die AlpTransit Gotthard AG bis Ende Mai 2016 im Testbetrieb rund 3000 Fahrten durchgeführt, um nachzuweisen, dass die Systeme funktionstauglich sind.

Wie das BAV in einer am Montag veröffentlichten Medienmitteilung schreibt, ist die erteilte Betriebsbewilligung an verschiedene Auflagen geknüpft. Wie bei derart komplexen Anlagen üblich, gelten zudem noch betriebliche Einschränkungen. Dazu gehört etwa, dass der Tunnel vorerst für eine Höchstgeschwindigkeit von 200 km/h zugelassen wird. Im Hinblick auf den Einsatz von schnelleren Zügen werden die Anlagen für Geschwindigkeiten bis 250 km/h bereit sein. Im Bereich der Überholgleisanlage Rynächt im Norden sind noch verschiedene Fertigstellungsarbeiten auszuführen. Bis auch für diesen Anlageteil die erforderlichen Nachweise für alle Betriebsszenarien erbracht sind, wird die während des Probebetriebs geltende Geschwindigkeit von 80 km/h vorerst beibehalten.

Diese Massnahmen werden dem BAV zufolge mit dem Projektfortschritt und dem Abarbeiten der Auflagen in den nächsten Monaten sukzessive aufgehoben. Für die Bahnkunden hätten die Massnahmen keine spürbaren Auswirkungen. Sowohl die Kapazitäten als auch die Fahrzeiten könnten eingehalten werden.
 


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