Die Korporationsrätinnen und -räte stimmten der Änderung einstimmig zu – allerdings erst nach langer Diskussion und einem erfolgreichen Änderungsantrag. Mit der Veränderung der Verordnung zieht die Korporation Uri einen klaren Trennstrich zwischen Schwendarbeiten und Infrastrukturarbeiten. Letztere werden von der Korporation finanziell grundsätzlich nicht vergütet, sondern mit einem Anteil des Sömmerungsbeitrages durch den Bund abgegolten. Damit die Teilrevision in Kraft treten kann, muss die Korporationsgemeinde am 7. Mai aber erst noch dem Gesetz betreffend Bodenverbesserung auf Allmend zustimmen.
Mehr dazu in der UW-Ausgabe vom 18. Februar 2017.
Simon Gisler