Obergericht entscheidet auf vorsätzliche Tötung

Die Tötung des Wirts des Restaurants Mühle in Schattdorf war kein Mord, sondern eine vorsätzliche Tötung. Das Urner Obergericht hiess die Beschwerde des geständigen Täters teilweise gut und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren.
08.03.2017

Im März 2013 wurde der Wirt des Restaurants Mühle in Schattdorf durch einen Gast mit einem Küchenmesser umgebracht. Der geständige Täter wurde dafür durch das Urner Landgericht wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt. Das Obergericht hiess nun die Beschwerde des heute 56-jährigen Mannes teilweise gut und qualifizierte die Bluttat in der «Mühle» lediglich als vorsätzliche Tötung und nicht als Mord. Aus der Kurzbegründung des Urteils geht hervor, dass es die Oberrichter nicht als zweifelsfrei erwiesen betrachteten, dass der Täter besonders skrupellos gehandelt hat. Dies wäre bei einer Verurteilung wegen Mordes aber erforderlich. Beim Strafmass folgten die Richter dem Antrag des Verteidigers jedoch nicht. Es verurteilte den Täter zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren. Der Verteidiger hatte lediglich acht Jahre gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mehr dazu in der Ausgabe vom 11. März 2017.

Mathias Fürst


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