Das Urner Obergericht muss den Fall I. W. teilweise neu beurteilen. Das Bundesgericht hat den Freispruch des Beschuldigten im Anklagepunkt des versuchten Mordes an seiner früheren Ehefrau aufgehoben, wie das Bundesgericht in einer Medienmitteilung schreibt. Der Freispruch halte auf Grundlage der vom Obergericht vorgenommenen Beweiswürdigung vor Bundesrecht nicht stand, hält das Bundesgericht fest. Bestätigt hat das Bundesgericht hingegen die Verurteilung von I. W. wegen Gefährdung des Lebens im Zusammenhang mit einem Schusswaffenvorfall vor dem Nachtlokal des Beschuldigten im Januar 2010. Dagegen hatte sowohl I. W., der einen Freispruch forderte, wie auch die Staatsanwaltschaft, welche eine Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verlangte, Beschwerde erhoben. Beide wurden durch das Bundesgericht abgelehnt. Hier gehts zum Urteil des Bundesgerichts.
Mehr dazu in der Ausgabe vom 29. April 2017.