Wird die angekündigte Beschwerde gegen den bewilligten Verpflichtungskredit zum neuen Kantonsbahnhof in Altdorf beim Bundesgericht eingereicht, hat es Konsequenzen für den geplanten Ausbau: Der zeitliche Rahmen wird eng, die unterzeichneten Verträge könnten nicht eingehalten werden und damit stünden keine Beiträge mehr für die notwendigen Planungsverfahren zur Verfügung. Nun wappnet sich der Kanton und bereitet sich auf eine mögliche Abstimmung vor. Wird der Verpflichtungskredit dem Volk vorgelegt, wird die Beschwerde gegenstandslos. Somit könnte das Volk bereits am 2. Juli das letzte Wort zum geplanten Kantonsbahnhof haben.
Doris Marty
Mehr dazu im UW vom Samstag, 22. April 2016.