Die Sterbehilfe ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt. In der Praxis hängt die Durchführung des assistierten Suizids aber von der Haltung der Institution ab, in der eine Patientin oder ein Patient mit Sterbewunsch untergebracht ist. So kommt es immer wieder vor, dass Spitäler oder Alters-, Pflege- und Wohnheime Betroffenen aufgrund ihrer ablehnenden Haltung den Beizug von Sterbehilfeorganisationen verwehren oder faktisch verunmöglichen. Alex Inderkum (SP, Schattdorf) will das nun ändern. Der Schattdorfer SP-Landrat ersucht den Regierungsrat mittels Motion, dem Landrat eine gesetzliche Grundlage vorzulegen, die Sterbewilligen in öffentlich unterstützten Pflegeinstitutionen den Zugang zu Sterbehilfeorganisationen gewährt.
Simon Gisler