Bundesgericht weist Beschwerden gegen temporäre Bauwerke ab

Das Bundesverwaltungsgericht hat zwei Beschwerden zu temporären Bauwerken auf der geplanten A4 Neue Axenstrasse im Gebiet Ort abgelehnt.
23.05.2017

Seit September 2016 waren beim Bundesverwaltungsgericht zwei Beschwerden im Zusammenhang mit temporären Bauwerken im Gebiet Ort hängig. Jetzt sind die beiden Beschwerden vollumfänglich abgewiesen worden, heisst es in einer Medienmitteilung des Baudepartements Kanton Schwyz. Die geplante A4 Neue Axenstrasse besteht aus dem Morschacher Tunnel und dem Sisikoner Tunnel sowie einer rund 120 Meter langen offenen Strecke im Gebiet Ort, zwischen den beiden Tunneln. Dort sollen vorzeitig zwei temporäre Bauwerke erstellt werden. Es handelt sich um eine Strassenüberführung und einen Schutztunnel, die beide über dem SBB-Seegleis errichtet werden. 2017 ergibt sich die einmalige Möglichkeit, die Sperrung des Seegleises (Sanierungsprojekt der SBB) zum Erstellen dieser Bauwerke zu nutzen, schreibt das Schwyzer Baudepartement. 

Mehr dazu in der Ausgabe vom 24. Mai 2017

 


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