Stimmrechtsbeschwerde beim Bundesgericht eingereicht

Die angekündigte Stimmrechtsbeschwerde gegen den vom Landrat bewilligten Kredit für den Ausbau des Kantonsbahnhofs in Altdorf ist beim Bundesgericht eingereicht worden. Eine übergemeindliche Gruppierung will, dass das Urner Stimmvolk über den Kredit entscheiden kann. 
05.05.2017

In den nächsten Jahren werden beim Bahnhof insgesamt 55 bis 60 Millionen Franken investiert. Der Kanton wird sich mit 10,87 Millionen Franken daran beteiligen, und zwar für die Anpassung von Strassen sowie für die Busterminals auf der Ost- und Westseite des Bahnhofs. Das hat der Landrat am 15. März mit 59 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen.

Eine übergemeindliche Gruppierung hat daraufhin gegen diesen Entscheid eine Stimmrechtsbeschwerde vor Bundesgericht angekündigt. Sie will, dass das Urner Stimmvolk das letzte Wort hat. Die Stimmrechtsbeschwerde ist nun eingereicht worden, wie aus einer Medienmitteilung der Gruppierung vom Freitagnachmittag, 5. Mai hervorgeht. Die Gruppierung setzt sich laut eigener Angabe aus «Urner Bürgerinnen und Bürger, Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter aus mehreren Urner Gemeinden, unter anderem aus Altdorf, Schattdorf, Seedorf, SIlenen, Erstfeld, Realp und Flüelen» zusammen. «Wir möchten der Regierung auch einen Wink geben, solche zentralen Projekte dem Urner Souverän nicht mit raffinierten, jedoch aus unserer Sicht nicht sorgfältigen juristischen Konstrukten, vorzuenthalten», heisst es in der Medienmitteilung.

Die Urner Regierung hat sich für den Fall einer Stimmrechtsbeschwerde bereits gewappnet. Damit es beim Grossprojekt keine Verzögerungen gibt, will sie beim Landrat beantragen, den Kredit über 10,87 Millionen Franken dem Vok vorzulegen. Die Abstimmung soll am 2. Juli stattfinden. Wird der Verpflichtungskredit dem Volk vorgelegt, wird die Beschwerde gegenstandslos.

Mehr dazu in der Ausgabe vom 10. Mai.


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