Administrativuntersuchung im Fall I. W. bleibt sistiert

Mit dem Audit soll zugewartet werden, bis die Strafverfahren endgültig abgeschlossen sind. Wer die Untersuchung dann führen wird, ist noch nicht bekannt.
23.06.2017

Auch wenn mittlerweile zumindest ein Teil des Strafverfahrens gegen I. W. rechtsgültig abgeschlossen ist – der Schuss auf einen holländischen Gast vor dem Etablissement von I. W. in Erstfeld –, bleibt die im Jahr 2015 durch den Regierungsrat angeordnete Administrativuntersuchung sistiert. Der ehemalige Zuger Regierungsrat Hanspeter Uster war damals beauftragt worden, die Handhabung der Ausstandsfrage bei der Untersuchung eben jenes Vorfalls in Erstfeld zu überprüfen. In seinem Bericht vom 30. August 2015 habe Hanspeter Uster dem Regierungsrat ausdrücklich empfohlen, das Audit bis zum rechtskräftigen Abschluss der Strafverfahren zu sistieren. Dies, um möglichen Wechselwirkungen und Verfahrenskonflikten vorzubeugen. An diese Expertenempfehlungen halte er sich, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort auf die Interpellation von Thomas Huwyler (SP, Altdorf).

Mehr dazu in der Ausgabe vom 24. Juni 2017.

Mathias Fürst


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