Obergericht weist Beschwerde gegen Tempo 30 ab

Das Urner Obergericht weist eine Beschwerde des TCS und einer Privatperson gegen die geplante Tempo-30-Zone durch das Dorf Bürglen ab. Es lägen keine triftigen Gründe gegen die Einschätzung eines Gutachtens vor, welche eine solche Tempobeschränkung als notwendig, zweck- und verhältnismässig bezeichne.
12.07.2017

Die Urner Baudirektion hat im Sommer 2014 auf der Klausenstrasse im Bürgler Dorfkern, zwischen Stotzigweg und Schulgasse, die Errichtung einer Tempo-30-Zone angeordnet. Eine Beschwerde dagegen wurde durch den Regierungsrat abgewiesen. Die versuchsweise eingeführte Geschwindigkeitslimite von 40 Stundenkilometern habe sich als untauglich erwiesen. Nun hat das Urner Obergericht die Beschwerden des TCS Sektion Uri sowie einer Privatperson gegen den Entscheid des Regierungsrats abgewiesen, wie das Obergericht in einer Medienmitteilung schreibt. «Das Gericht kommt zum Schluss, dass gegen die gutachterliche Einschätzung, wonach die vorgesehene Tempo-30-Zone notwendig, zweck- undverhältnismässig sei, keine triftigen Gründe vorliegen», heisst es dort. Auch sei der Anspruch der Beschwerdeführer auf rechtliches Gehör nicht verletzt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und liegt auch noch nicht schriftlich begründet vor.

Mehr dazu in der Ausgabe vom 15. Juli 2017.


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