Das Komitee Pro Klausenstrasse und das Komitee für ein Verkehrskonzept ohne 30er-Zone auf der Kantonsstrasse Bürglen ziehen ihre Beschwerde gegen die geplante Tempo-30-Zone in Bürglen nicht ans Bundesgericht weiter. Das gaben sie am Freitag, 15. September, in einer Medienmitteilung bekannt. Die Komitees kritisieren zwar den Entscheid des Urner Obergerichts und sehen sich «moralisch im Recht», rechnen sich aber bei einem Gang vor Bundesgericht zu geringe Chancen aus.
Mehr dazu in der Ausgabe vom 16. September 2017.