Bürgler Tempo-30-Zone kommt nicht vor Bundesgericht

Die Querelen um die Tempo-30-Zone in Bürglen nehmen ein Ende. Die Beschwerde wird nicht vor Bundesgericht gezogen, obwohl sich die Gegner «moralisch im Recht» sehen.  
15.09.2017

Das Komitee Pro Klausenstrasse und das Komitee für ein Verkehrskonzept ohne 30er-Zone auf der Kantonsstrasse Bürglen ziehen ihre Beschwerde gegen die geplante Tempo-30-Zone in Bürglen nicht ans Bundesgericht weiter. Das gaben sie am Freitag, 15. September, in einer Medienmitteilung bekannt. Die Komitees kritisieren zwar den Entscheid des Urner Obergerichts und sehen sich «moralisch im Recht», rechnen sich aber bei einem Gang vor Bundesgericht zu geringe Chancen aus.

Mehr dazu in der Ausgabe vom 16. September 2017.


Meistgelesen

  • 01Ehemalige Metzgerei und Restaurant werden abgerissen
  • 02Isleten-Projekt soll kleiner und naturnaher werden
  • 03Skistars vertrauen Urner Tüftler
  • 04Bauprojekt auf Arni stösst auf Widerstand
  • 05Brand in Flüelen
  • 06Verdacht auf vergiftete Tierköder – Zeugenaufruf
  • 07Mit dankbarem Blick zurück auf 60 Jahre Priesteramt