Die Ausgaben für «Kunst am Bau» des Kantons seien bisher nicht geregelt und auch der Landrat habe kaum Einflussmöglichkeiten, kritisierte Michael Arnold (CVP, Altdorf) am Mittwoch, 15. November, im Landrat. Mit einer Motion fordert er deshalb, dass die Höhe der Beiträge künftig gesetzlich geregelt (1 beziehungsweise 0,5 Prozent der Bausumme) und auf maximal 200'000 Franken plafoniert werden. Weiter fordert er, dass eine gesetzliche Grundlage für die allgemeine Kunst- und Kulturförderung geschaffen wird. Diese soll die Unterstützung der verschiedenen Kultur-Institutionen sowie der Kulturschaffenden sicherstellen und Ungleichbehandlungen verhindern.
Mehr dazu in der Ausgabe vom 18. November 2017.
Mathias Fürst