Die Zentralschweizer Polizeikorps warnen vor E-Mail-Betrügern

Die Zentralschweizer Polizeikorps warnen vor Internetbetrügern, die sich als Chefs ausgeben und ihren Mitarbeitern in der Buchhaltung eine Zahlung befehlen.  
29.11.2017

Ein Mitarbeiter der Buchhaltung einer Firma erhält ein E-Mail von der Adresse seines Chefs, in der dieser ihn bittet, eine Zahlung an eine bestimmte Adresse sofort auszulösen. Nur ist der Absender nicht wirklich sein Vorgesetzter, sondern ein Betrüger, der in seinem E-Mail die Adresse des Firmenchefs anzeigen lässt. In den vergangenen Wochen wurden in der Zentralschweiz mehr als ein Dutzend Betrugsversuche bekannt, in einem Fall im Kanton Schwyz erbeutete die Täterschaft mehrere zehntausend Franken. Die Zentralschweizer Polizeikorps rufen zu erhöhter Vorsicht auf, wenn ein Vorgesetzter per E-Mail eine sofortige Zahlung fordert, die vorher nicht angekündigt beziehungsweise bekannt gewesen ist. Es gilt in einem solchen Fall zu prüfen, ob die E-Mail wirklich von der angezeigten Adresse. Sollte es sich um einen Betrugsversuch handeln, ist dieser umgehend der Polizei zu melden. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Kapo Uri, Telefon 041 875 28 28 oder bei den Medienstellen der Zentralschweizer Polizeikorps auf deren Internetseiten. 
 

 


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