Mit der Totalrevision des Gesetzes über das Kantonsspital Uri vom 24. September muss das Leistungsprogramm des Kantonsspitals Uri neu festgelegt werden. Die Urner Regierung hatte dem Landrat an der Session vom 15. November das Programm zur Genehmigung unterbreitet. Dieser hat das Geschäft jedoch an den Absender zurückgeschickt.
Das Problem: Grundsätzlich sind sich alle Landratsfraktionen sowie die Urner Regierung einig, was den Inhalt des Leistungsprogrammes betrifft. So wie das Programm aber formell daherkomme, sei es nicht konform mit der neuen Spitalverordnung, sagte Jurist Georg Simmen (FDP, Realp). Insbesondere seien gewisse Formulierungen im Programm widersprüchlich. Zudem sehe die Verordnung nicht vor, dass die Regierung mit dem Kantonsspital ein Leistungsprogramm vereinbare. Nein, der Regierungsrat habe – unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Landrat – das Programm zu beschliessen. Weiter sei es befremdend, dass das Programm auf unbestimmte Zeit gelten soll. Sämtliche Fraktionen – bis auf die FDP – betonten, dass der Landrat alle vier Jahre über das Programm befinden solle.
Gesundheitsdirektorin Barbara Bär machte namens der Regierung im Sinne eines pragmatischen Vorgehens den Vorschlag, das vorliegende Leistungsprogramm zu genehmigen. Der Regierungsrat werde dieses dann innerhalb eines Jahres gemäss den Vorstellungen des Landrates überarbeiten und erneut vorlegen.
Der Urner Landrat wollte auf diesen «Deal» nicht eingehen. Er wies die Vorlage mit 58 zu 3 Stimmen und folgenden Direktiven zurück: 1. Dem Landrat sei ein verordnungskonformes Leistungsprogramm für das Kantonsspital Uri ab 2018 vorzulegen; 2. Dieses Leistungsprogramm sei auf eine Dauer von vier Jahren zu befristen. Die Regierung ist nun im Zugzwang. Bereits in der Dezembersession muss das überarbeitete Geschäft verabschiedet werden, damit der Landrat dann auch den Globalkredit für das Kantonsspital Uri sprechen kann.
Markus Arnold