Am Donnerstag, 16. November, geht der Fall I. W. am Urner Obergericht in eine weitere Runde. Dann geht es um den Vorwurf des versuchten Mordes in Mittäterschaft, der sich im Jahr 2010 ereignet haben soll. Eine Woche zuvor, am Donnerstag, 9. November, wurde nun das Urteil des Urner Landgerichts zugänglich, das Fälle betrifft, die sich bereits vor dem mutmasslichen Mordversuch ereignet haben. I. W. wurde vom Urner Landgericht der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamten, der Verletzung der Auskunftspflicht gegenüber der Arbeitslosenkasse Uri sowie des mehrfachen Pfändungsbetrugs verurteilt. Mangels Beweisen beziehungsweise mangels Tatbestandsmässigkeit freigesprochen wurde er hingegen von den Vorwürfen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt gegenüber seiner damaligen Ehefrau sowie der falschen Anschuldigung. Das Landgericht verurteilte I. W. zu 10 Monaten Freiheitsstrafe bedingt sowie einer Busse von 250 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mehr dazu in der Ausgabe vom 11. November 2017.
Mathias Fürst