Obergericht verurteilt I. W. zu 10 Jahren Freiheitsstrafe

Das Urner Obergericht spricht I. W. des versuchten Mordes an seiner damaligen Ehefrau schuldig und verurteilt ihn zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren.
22.01.2018

Das Urner Obergericht ist zu seinem Urteil im Fall I. W. gekommen - zu seinem insgesamt dritten. Das Urteil wurde am Montag, 22. Januar, mit einer Kurzbegründung mündlich eröffnet. Es spricht den ehemaligen Erstfelder Cabaretbetreiber I. W. schuldig, im November 2010 den Mord an seiner damaligen Ehefrau in Auftrag gegeben zu haben. Das Obergericht verurteilt I. W. zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren, wovon er 1683 Tage bereits abgesessen hat. Weiter verhängen die Oberrichter gegen I. W. eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 30 Franken sowie eine Busse von 800 Franken. Weiter muss I. W. für die Verfahrenskosten von insgesamt rund 110'000 Franken aufkommen. Hinzu kommen Genugtuungszahlungen an seine ehemalige Ehefrau und Schadenersatz für die Versicherungsgesellschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mehr dazu in der Ausgabe vom 24. Januar 2018.

Mathias Fürst


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