Deutscher Gotthard-Raser muss nicht ins Gefängnis

Der Deutsche hatte im Sommer 2014 im Gotthard-Tunnel mehrere riskante Überholmanöver durchgeführt und auf der Autobahn A2 massiv die Geschwindigkeit überschritten. Richter in Lugano hatten den Mann aus Baden-Württemberg 2017 in Abwesenheit zu 30 Monaten Haft verurteilt - davon 18 auf Bewährung.
21.03.2018

Der "Gotthard-Raser" muss nicht in Deutschland ins Gefängnis. Wie ein Sprecher des Stuttgarter Landgerichts am Mittwoch sagte, ist die Vollstreckung der Freiheitsstrafe in Deutschland nach Ansicht des Gerichts unzulässig. Grund sei, dass die im Urteil des Tessiner Gerichts festgestellte Tat - ein Tempoverstoss - in Deutschland nicht als Straftat, sondern lediglich als Ordnungswidrigkeit mit Geldbusse zu ahnden wäre, für die man nicht ins Gefängnis müsse. Solange der Mann nicht in die Schweiz ausreise, drohe ihm also keine Haftstrafe. (sda)


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