Landrat wartet mit Änderung des Wahlverfahrens zu

Von E-Voting will der Landrat nichts wissen, ebenso von einer Revision des Wahlverfahrens. Erst soll in Bern Klarheit herrschen, in welche Richtung es in dieser Thematik gehe.
21.03.2018

Das Urner Wahlverfahren für den Landrat verstösst gegen die Bundesverfassung. Das hat das Bundesgericht nach den letzten Wahlen 2016 entschieden und Uri angewiesen, das Verfahren bis zu den nächsten Wahlen 2020 anzupassen. Der entsprechende Antrag des Regierungsrats wurde nun aber vom Landrat zurückgewiesen. «Das Geschäft ist so lange zu sistieren, bis auf Bundesebene Klarheit in dieser Angelegenheit herrscht», lautet die Direktive, welche mit 50 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung eine deutliche Mehrheit im Rat vorgegeben hat. Hintergrund dieser Rückweisung ist, dass in der vergangenen Woche der Ständerat der Urner Standesinitiative zugestimmt hat, welche den Kantonen mehr Souveränität in Wahlfragen zugestehen will. Voraussichtlich im Sommer oder Herbst wird der Nationalrat darüber befinden. Sollte dieser ebenfalls zustimmen, befinden darüber Volk und Stände.

Vor der Diskussion über das Proporzgesetz hat der Landrat die Änderung des Wahlgesetzes für die zweite Lesung im April verabschiedet. Die umstrittenen Punkte hat er aber aus der Vorlage herausgestrichen. Eine grosse Mehrheit der Landrätinnen und Landräte hat sich – vorab wegen Sicherheitsbedenken – dagegen ausgesprochen, die gesetzliche Grundlage für E-Voting im Kanton Uri zu schaffen.

Mehr dazu in der Ausgabe vom 24. März 2018.

Mathias Fürst


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