Der Urner Regierungsrat hat eine Verwaltungsbeschwerde des Vitznauer Vereins Muth (Nationales Zentrum für Jugend, Musik und Theater) abgewiesen. Dieser hatte verlangt, eine Verfügung der Baukommission Flüelen aufzuheben und dass der Kanton Uri einer weitergehenden, befristeten Nutzung des Urnersees durch die «Seerose» zustimme. Wie die Standeskanzlei Uri am Dienstag, 20. März, mitteilte, kann der Verein gegen die Ablehnung innert 20 Tagen beim Obergericht des Kantons Uri Verwaltungsgerichtsbeschwerde erheben.
Mehr dazu in der UW-Ausgabe vom 21. März 2018.
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