Mit dem provokativen Titel «Urner Regierung will Bikern im Wald den Weg weisen» berichtete die Nachrichtenagentur sda über den Vernehmlassungsstart der Waldverordnung. (UW vom 11. April). Viele Urner Mountainbiker interpretierten dies dahin gehend, dass Biken nur noch auf Waldstrassen und befestigten Waldwegen erlaubt sei. Beat Annen, Vorsteher des Amtes für Forst und Jagd, dementiert. Das Biken sei weiterhin grundsätzlich auf dem ganzen Wanderwegnetz des Kantons erlaubt. Also auch im Wald. Die neue Verordnung legitimiere gerade das Mountainbiken auf den Wanderwegen in den Wäldern.
Mehr dazu in der Ausgabe vom 18. April 2018.
Markus Arnold