Der Kantonale Führungsstab hatte die Sofortmassnahme am Donnerstag, 19. März 2020, angeordnet. Dazu sei er aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Covid-19-Verordnung noch berechtigt gewesen, heisst es in einer Medienmitteilung des Regierungsrats. Am Freitagnachmittag, 20. März 2020, hat der Bundesrat allerdings die Covid-19-Verordnung geändert. Damit werde, so schreibt der Regierungsrat, der Spielraum der Kantone auf ein Minimum reduziert. Wegen dieser Änderung gilt die nur im Kanton Uri angeordnete Ausgangssperre für Personen über 65 Jahren nicht mehr.
Mittlerweile sind im Kanton Uri zwölf Personen mit dem Coronavirus infiziert, heisst es in der Medienmitteilung. Diese Zahl ist innert weniger Tage gestiegen. Gezielte Massnahmen seien dringend nötig, um eine explosionsartige Ausbreitung des Coronavirus und schwere Fälle in Uri möglichst zu vermeiden. Die freiwillig eingehaltene Ausgangsbeschränkung sei die beste Chance, eine solche Entwicklung zu verhindern.
Der Regierungsrat fordert, die verschärften Massnahmen des Bundesrats strikt einzuhalten. Dazu gehört auch, dass zu Hause bleiben soll, wer krank oder über 65 Jahre alt ist. Nach draussen gehen soll nur, wer zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen geht oder jemanden helfen muss. Ansammlungen mit mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum sind verboten. Bei Versammlungen von unter fünf Personen ist gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Die Polizei kann bei Nichteinhaltung Ordnungsbussen verhängen.