Die positiv getesteten Personen und ihre engen Kontakte befinden sich in Quarantäne. Das Contact Tracing unter der Leitung des kantonsärztlichen Dienstes hat wie geplant funktioniert, teilt der Sonderstab mit. Die kantonalen Behörden stehen auch mit den Arbeitgebern der betroffenen Personen in Kontakt. Weitere Umfeldabklärungen werden getätigt. Ein Kind aus dem Umfeld der positiv getesteten Personen besucht eine Schule im Kanton Uri. Die Schulbehörde und der kantonsärztliche Dienst haben entschieden, aus Sicherheitsgründen und als Vorsichtsmassnahme das laufende Schuljahr für alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Oberstufe 1 ½ Tage vor dem offiziellen Ferienbeginn zu beenden. Auch die geplanten Abschlussfeierlichkeiten der Schule wurden vorsichtshalber abgesagt.
Das Kontaktmanagement im Kanton Uri steht unter der Leitung des kantonsärztlichen Dienstes. Dabei werden enge Kontakte von mit dem Coronavirus infizierten Personen ausfindig gemacht und die notwendigen Massnahmen angeordnet, um die Übertragungskette des Virus zu unterbrechen.
In Zusammenarbeit mit der Lungenliga Uri stehen gegenwärtig vier Fachpersonen für das Contact Tracing im Einsatz und leisten eine grosse Arbeit. Weitere drei für diese Aufgabe geschulte Personen stehen bei Bedarf zur Verfügung. In allen positiv getesteten Fällen der vergangenen Tage hat das Contact Tracing wie geplant gut funktioniert, teilt der Stab mit. So konnte bereits in den meisten Fällen ermittelt werden, wo sich die Personen mit dem Coronavirus angesteckt hatten. Die Abklärungen seien jedoch noch nicht abgeschlossen. Zudem konnte geklärt werden, mit welchen Personen sie im fraglichen Zeitraum in engem Kontakt standen.
Aktuell befinden sich im Kanton Uri mehr als 20 Personen in Quarantäne. Sie stehen im engen Kontakt mit dem kantonsärztlichen Dienst. Die jüngsten Ansteckungen im Kanton Uri machen deutlich, dass weiterhin grosse Anstrengungen notwendig sind, um eine neuerliche Verbreitung des Coronavirus zu verhindern. Der kantonale Sonderstab ruft deshalb die Bevölkerung auf, die vom Bund empfohlenen Hygiene- und Verhaltensregeln einzuhalten: