Verhandlung im Fall I. W. mit emotionalem Ende

Am zweiten Verhandlungstag im Fall I. W. vor Urner Obergericht lieferten sich Anklage und Verteidigung einen zuweilen gehässigen Schlagabtausch. Der Beschuldigte fühlt sich von der Justiz weiterhin schlecht behandelt. Er werde bis an sein Lebensende versuchen, die Wahrheit ans Licht zu bringen.
20.11.2017

Der ehemalige Cabaretbetreiber I. W. stand wegen des mutmasslichen Mordauftrags auf seine Exfrau bereits zum dritten mal vor Urner Obergericht. Am zweiten Verhandlungstag, am Montag, 20. November, konzentrierte sich der Verteidiger in seinem zweiten Parteivortrag auf die Aussagen der Belastungszeugin E. I., der Exfreundin des verurteilten Auftragsschützen Sasa S. Diese habe bei ihrer Einvernahme offensichtlich über Wissen aus den Untersuchungsakten verfügt. Damit werde ihre Aussage hinfällig und eine Verurteilung von I. W. komme nicht mehr infrage. Der Oberstaatsanwalt bezichtigte den Verteidiger hingegen, zu Taschenspielertricks zu greifen. Immer wieder präsentiere er Altbekanntes als Neuheit um vom Offensichtlichen abzulenken. Denn aus den Akten gehe klar hervor, dass I. W. schuldig sei. Auch die Ausführungen des Verteidigers bezüglich E. I. seien Augenwischerei und basierten auf blossen Behauptungen, so der Staatsanwalt. I. W. sagte in seinem Schlusswort, man habe die Methoden der Strafverfolgungsbehörden zur genüge aufgezeigt, aber das habe offensichtlich niemanden interessiert. Er aber werde bis an sein Lebensende für die Wahrheit kämpfen. Die Richter werden sich nun voraussichtlich einige Wochen Zeit nehmen, um ihr Urteil zu fällen. I. W. bleibt so lange auf freiem Fuss, es gelten aber die bisherigen Vorkehrungen bezüglich Meldepflicht.

Mehr dazu in der Ausgabe vom 22. November 2017.

Mathias Fürst


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