Gegen die vom Landrat am 15. November 2023 verabschiedete Energieverordnung wurde das Referendum ergriffen. Insbesondere die Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie ab einer anrechenbaren Gebäudefläche von 100 Quadratmetern, stiess auf Widerstand.
(Foto: Doris Marty (Archiv UW))