Bevor der Regierungsrat den Konzessionsvertrag mit der Firma Arnold & Co. AG, Flüelen, zur Gewinnung von Sand und Kies aus dem Urnersee erneuert hat, musste die Prüfung der Umweltverträglichkeit und ein Abbauprojekt vorliegen. Das Abbauprojekt vor der Mündung der Reuss in den Urnersee ist Bestandteil eines langfristigen Abbaukonzepts im weiteren Gebiet des Reussdeltas.
Für die nächsten 25 Jahre können - der neue Konzessionsvertrag gilt vom 1. Januar 2011 bis Ende 2035 - im Abbaugebiet rund 8 Millionen Kubikmeter verwertbare Rohstoffe gewonnen werden. Gemäss Bericht und Antrag des Regierungsrates an den Landrat liegen im Urner Reussdeltagebiet noch Rohstoffreserven in verwertbarer Qualität für mindestens weitere 60 Jahre. Aufgrund der beanspruchten Bezugsmenge und der Dauer des Vertrags muss dieser durch den Landrat genehmigt werden. Dieser wird das Geschäft am 14. Juni beraten und Beschluss fassen.
Ziele des ProjektsDas eigentliche Abbauprojekt im Urnersee ist Bestandteil eines langfristigen Konzepts mit vier Abbauzonen im weiteren Gebiet um das Reussdelta. Innerhalb der heutigen Uferzone ist kein Abbau mehr möglich. Das bestehende junge Delta darf weder direkt noch indirekt Schaden erleiden.Das Abbauprojekt muss die mutmassliche Deltaentwicklung berücksichtigen respektive unterstützen.
Der Hochwasserschutz muss jederzeit gewährleistet sein. Das Projekt muss die Fertigstellung des Seeschüttungsprojekts (Etappen 5 bis 7) berücksichtigen, und der Abbau muss umweltverträglich gestaltet und durchgeführt werden. - Das aktuelle Projekt für die nächsten 25 Jahre betrifft die Abbauzone A, die im Süden durch die heutige Uferschutzzone begrenzt ist.
Abbaumenge und GebührenGemäss dem neuen Konzessionsvertrag ist die Abbaumenge pro Jahr auf durchschnittlich 320 000 Kubikmeter beschränkt. Weiter ist die Konzessionärin verpflichtet, vorab den Bedarf der urnerischen Volkswirtschaft an Sand und Kies zum Marktpreis zu decken. Als einmalige Konzessionsgebühr wurden 300 000 Franken zuzüglich Mehrwertsteuer ausgehandelt. Zudem ist die Konzessionärin verpflichtet, eine mengenabhängige jährliche Konzessionsgebühr zu entrichten. Die einmalige pauschale Verwaltungsgebühr beträgt 100 000 Franken.
Da die Ausbeutung von Sand und Kies künftig nicht mehr die Uferzonen und damit die angrenzenden Liegenschaften betrifft, ist nun einzig der Kanton für die Verleihung der Konzession zuständig. Als Eigentümer des Seegrundes ist somit auch allein der Kanton Nutzniesser der Konzession.
Luzia Schuler-Arnold