Alkoholverkauf einschränken!

Der Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen-Shops und über die Gasse soll versuchsweise eingeschränkt werden. Das verlangt die Motion von Toni Moser (SP), Bürglen.
08.06.2007

Alkohol, sein zum Teil exzessiver Gebrauch durch Jugendliche sowie der damit verbundene Vandalismus sorgten im Landrat wiederholt für Diskussionsstoff. Nun unterstützen 451 Landrätinnen und Landräte die Motion von Toni Moser, den Verkauf von alkoholischen Getränken in Tankstellen-Shops, anderen Verkaufslokalen sowie in Gast- und Festwirtschaften über die Gasse zwischen 21.00 und 6.00 Uhr einzuschränken, die Massnahme vorerst auf drei Jahre zu beschränken und während dieser Zeit auf ihre Wirksamkeit zu beobachten. Nach Ablauf der drei Jahre soll aufgrund der Wirksamkeit über die weitere Gültigkeit der Massnahme entschieden werden.
In den vergangenen Jahren habe der zum Teil exzessive Alkoholkonsum von Jugendlichen negative Schlagzeilen verursacht und im Zusammenhang mit Jugendvandalismus zu Diskussionen geführt. Die Verfügbarkeit von Alkohol habe sich auch deutlich verändert. Toni Moser: «Durch Tankstellen-Shops, die praktisch rund um die Uhr geöffnet sind, können alkoholische Getränke jederzeit gekauft werden. Alkohol steht damit zu jeder Tageszeit und in jeglicher Menge zur Verfügung.» Es sei bekannt, dass Alkoholprobleme und Verfügbarkeit von Alkohol miteinander positiv korrelieren.

Jugendliche unter 16 Jahren!

«Das heisst: Je leichter alkoholische Getränke zu beschaffen sind, desto grösser sind die mit Alkoholkonsum verbundenen negativen medizinischen und sozialen Auswirkungen. Zwar ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren beziehungsweise Spirituosen an Personen unter 18 Jahren verboten. Doch ist aus verschiedenen Beobachtungen gut bekannt, dass dieses Verbot gerade von Jugendlichen unter 16 Jahren immer wieder umgangen wird, indem ältere Freunde und Bekannte eingesetzt werden, um die entsprechenden Alkoholika zu beschaffen», erklärt der Motionär.
In Gaststätten oder Festwirtschaften sind die Wirtinnen und Wirte beziehungsweise Veranstalterinnen und Veranstalter dafür verantwortlich, dass Personen unter 16 Jahren keinen Alkohol konsumieren. Beim Konsum ausserhalb von Gast- oder Festwirtschaften kann das nicht kontrolliert werden.

Kampf gegenden übermässigen Konsum

Fazit: «So gelingt es jungen Jugendlichen immer wieder, sich auch in der Nacht Alkohol zu beschaffen. Wir kennen die Folge: Es sind schwer betrunkene junge Jugendliche, die ins Spital eingeliefert und behandelt werden müssen», sagt Toni Moser. Ein Verbot des Verkaufs von alkoholischen Getränken in Tankstellen-Shops und ein Verbot des Verkaufs über die Gasse in Gast- und Festwirtschaften für die Zeit nach 21.00 Uhr schränke die Beschaffungsmöglichkeiten ein und leiste einen Beitrag, die unerwünschten Folgen des übermässigen Konsums vor allem bei Jugendlichen zu verhindern. Einschränkende Massnahmen seien aber nur sinnvoll und vertretbar, wenn sie auch etwas bewirken. Deshalb sieht Toni Moser die Verkaufsbeschränkung vorerst nur für drei Jahre vor. In dieser Zeit soll die Massnahme bezüglich Wirksamkeit beobachtet werden.

Erich Herger


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