Das Bundesgericht muss sich mit der Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Altdorf und der Abwasser Uri (AWU) AG über die Sachübernahme der Abwasseranlagen befassen. Der Grund für den Gerichtsstreit sind unterschiedliche Auffassungen über die Höhe der Entschädigung für das Land, auf dem die ARA Altdorf steht. Die Gemeinde möchte das Land im Baurecht abtreten oder zu einem marktüblichen Preis verkaufen.
Die AWU ist aber der Meinung, dass das Land zur Sachübernahme gehört, und die Entschädigung - gemäss Umweltgesetz - um 35 Prozent gekürzt werden muss. Das Urner Obergericht hat nun die Argumentation der AWU gestützt. Damit will sich die Gemeinde aber nicht zufrieden geben. Sie zieht den Entscheid ans Bundesgericht weiter. Die Differenz zwischen der vom Obergericht angesetzten Entschädigung und der Forderung der Gemeinde: rund 2 Millionen Franken.
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Ralph Aschwanden