Altdorfer Frauenkloster wird aufgelöst

Seit knapp 400 Jahren leben und arbeiten im Frauenkloster St. Karl Ordensschwestern. In zwei Jahren geht diese Ära nun zu Ende. In Absprache mit der Klostergemeinschaft hat der Regularobere, Bruder Ephrem Bucher, Provinzial der Schweizer Kapuziner, auf den 31. März 2005 die Auflösung der ...
21.03.2003
ostergemeinschaft beschlossen. Wie es mit der Klosteranlage weitergeht, ist noch offen.

Im Herbst dieses Jahres sind es 50 Jahre her, seit Schwester Rosa Schmidig, Frau Mutter der Klostergemeinschaft, ins Kloster St. Karl eingetreten ist. In zwei Jahren muss sie nun ihre Heimat verlassen und in einem anderen Kapuzinerinnenkloster der Schweiz Aufnahme finden. «Natürlich schmerzt es, von hier weggehen zu müssen», bedauert sie. «Doch so geht es allen Schwestern hier.»

Schmerzvolle Massnahme

Zurzeit leben noch sieben Kapuzinerinnen im Kloster St. Karl, zwei von ihnen sind pflegebedürftig. Zusätzlich unterstützen zwei Ingenbohler Schwestern die Gemeinschaft. Zu Blütezeiten wohnten rund 45 Schwestern im Kloster St. Karl. Schwester Rosa Schmidig erinnert sich, dass bei ihrem Klostereintritt vor 50 Jahren noch beinahe 40 Ordensschwestern hier lebten.
«Der überalterte, klein gewordene Schwestern-Konvent ist heute nicht mehr in der Lage, das fast 400 Jahre alte Kloster weiterzuführen» heisst es in einer Medienmitteilung des Klosters vom 20. März. In Absprache mit der Klostergemeinschaft habe der Regularobere, Bruder Ephrem Bucher, auf den 31. März 2005 die Auflösung der Klostergemeinschaft beschlossen. Auflösung bedeute noch nicht definitiv die Aufhebung, heisst es weiter, aber der Beschluss laste schwer auf den betroffenen Schwestern, auf den Angestellten und auf den Freunden des Klosters.

Klosteranlage in ihrer Substanz erhalten

Es bleiben zwei Jahre bis zur Auflösung. Der Regularobere hat eine Planungskommission eingesetzt, bestehend aus der Oberin des Klosters, zwei weiteren Kapuzinerinnen, einer Dreiervertretung des Freundeskreises und dem Vertreter des Regularoberen. Diese Kommission hat die Aufgabe, alle Fragen, die sich mit der Auflösung ergeben, zu bearbeiten und Lösungsvorschläge zuhanden des Regularoberen beziehungsweise des Diözesanbischofs vorzubereiten. An erster Stelle müsse die Vorsorge für das Wohl aller Schwestern garantiert werden.
Was nach der Auflösung mit der Klosteranlage geschieht, ist noch offen. «Schön wäre es, wenn eine neue Ordensgemeinschaft die Räume übernehmen könnte. Aber das dürfte in der heutigen Zeit nicht einfach sein», führt Schwester Rosa Schmidig aus. Soll die Anlage künftig andersweitig genutzt werden, müssten auf die immateriellen und materiellen Werte der Anlage Rücksicht genommen werden. Die Klosteranlage ist ein hohes Kuklturgut und steht unter eidgenössischem Schutz. Für Schwester Rosa Schmidig bedeutet dies: «Das Kloster wurde als eine Einheit gebaut, und es muss auch als Ganzes an die neue Trägerschaft übergeben und darf nicht zerstückelt' werden.»

Kirchliche Stiftung

Die Klosteranlage St. Karl ist Kirchengut. Gemäss Kirchenrecht unterliegen alle Änderungen am Kirchengut der Zustimmung des Diözesanbischofs. Über den künftigen Rechtsträger und die Rechtsform ist noch nichts entschieden. Im Vordergrund stehe die Errichtung einer kirchlichen Stiftung, heisst es in der Medienmitteilung.

Markus Arnold


Meistgelesen

  • 01Uri lehnt Volksschulverordnung deutlich ab
  • 02Altdorf empfängt den Samichlaus
  • 03Spiringen sagt Ja zur Kunsteisbahn
  • 04«Rüchä Rock» vor ungewisser Zukunft
  • 05Innovationspark Gotthard erhält Baubewilligung
  • 06Wanderweg wegen Steinschlaggefahr gesperrt