Begehrte Autonummern am Schalter

An einer Medienkonferenz in Altdorf haben Sicherheitsdirektor Peter Mattli und der Vorsteher des Amtes für Strassen- und Schiffsverkehr (ASSV), Albert Zopp, gestern Freitag, 16. Januar, diverse Neuerungen bekannt gegeben. So werden im Kanton Uri künftig begehrte Nummernschilder nicht mehr ...
16.01.2004
ersteigert, sondern am Schalter verkauft. Per 1. Januar 2004 ist eine neue Tarifordnung über die Gebühren im Motorfahrzeugverkehr in Kraft getreten. Die Verantwortlichen betonten, dass es sich hierbei nicht um eine versteckte Steuererhöhung, sondern um eine Anpassung handle.

In den Jahren 2001 und 2002 wurden im Kanton Uri begehrte Kontrollschilder versteigert. Bei der Premiere herrschte ein regelrechter Run, konnten doch sämtliche angebotenen Exemplare abgesetzt und 76`400 Franken eingenommen werden. Danach ging das Interesse aber deutlich zurück. Aus der letztjährigen Versteigerung resultierten Einnahmen von lediglich 36`000 Franken.

Lieber am Schalter

«Es hat sich gezeigt, dass die Urnerinnen und Urner die Kontrollschilder lieber am Schalter kaufen würden. So bleibt die Privatsphäre gewahrt, und der Verkauf kann während des ganzen Jahres erfolgen», erklärte Peter Mattli. Der Wunsch nach tiefen Auto- und Motorradnummern sei auch in Uri nach wie vor vorhanden. Viele Personen seien bereit, dafür etwas mehr Geld auszugeben. Um diesem Kundenbedürfnis nachzukommen, werden die Kotrollschilder neu am Schalter des ASSV verkauft.

Der erstmalige Verkauf ist auf Montag, 1. März, ab 7.45 Uhr, festgelegt worden. Ab diesem Datum können Nummernschilder frei am Schalter erworben werden. Eine Vorreservierung ist nicht möglich. Ungefähr zwei Wochen vorher wird eine Liste der zum Kauf angebotenen Schilder am Schalter des ASSV aufgelegt respektive im Internet unter www.ur.ch/assv publiziert. Das ganze Spiel wird zweimal jährlich wiederholt. Zweiter Stichtag ist der 1. Oktober. Die neue Liste erscheint wiederum zwei Wochen vorher.

Die Verkaufspreise sind in einer neu erstellten Richtlinie festgelegt. Für einstellige Motorwagenschilder sind 10`000 Franken zu berappen, für zweistellige 5`000 Franken. Die Nummernschilder von 100 bis 499 kosten 2`500 Franken. 2`000 Franken muss hinblättern, wer eine Nummer von 500 bis 999 erwerben möchte. Bei den vierstelligen Schildern beginnt die Preisskala bei 800 Franken (1001 bis 2999) und endet bei 400 Franken (5001 bis 8999). Die Zusatzgebühr für besondere Wunschkontrollschilder mit spezieller Zahlenfolge beträgt 1`500 Franken.

Deutlich günstiger sind die Kontrollschilder für Motorräder. Einstellige sind für 2`000 Franken zu bekommen, zweistellige für 1`000 Franken und dreistellige für 300 Franken. Die erwähnte Zusatzgebühr beläuft sich auf 800 Franken. Zurzeit sind 609 Motorwagen- und 266 Motorradschilder frei, darunter etliche äusserst attraktive. Für die Übertragung von Kontrollschildern innerhalb der Familie oder der Firma wurde die entsprechende Richtlinie überarbeitet und angepasst. Im Kanton Uri werden für die Übertragung keine zusätzlichen Gebühren erhoben.

Neue Gebühren-Tarifordnung

Auf den 1. Januar ist eine neue Tarifordnung über die Gebühren im Motorfahrzeugverkehr in Kraft gesetzt worden. «Diese ist umfassender, detaillierter und den aktuellen Gegebenheiten
angepasst», hielt Peter Mattli fest. Sie entspreche den heutigen Verhältnissen, was Kosten und Fahrzeugkategorien betreffe. Weil es sich um technische Gebühren handelt, die häufigen Änderungen unterworfen sind, hat der Regierungsrat das frühere Reglement durch die Tarifordnung ersetzt. Somit können Anpassungen leichter vorgenommen werden.

«Die Ansätze wurden in dem Sinne erhöht, als die verursachten Kosten gedeckt werden», erklärte Albert Zopp. Dies sei bisher bei weitem nicht der Fall gewesen. Einzelne Gebühren wurden leicht erhöht, andere belassen und diverse neue Kategorien geschaffen, besonders im Bereich der Fahrzeugprüfungen. Es kommt vermehrt EU-Recht zum Tragen und die neuen EU-Kategorien werden übernommen. Peter Mattli wies zum Schluss darauf hin, dass die Gebühren generell massvoll angehoben worden seien. Eine letztmalige Anpassung sei in Uri 1992 erfolgt. Im Vergleich mit den Nachbarkantonen bestünden hierzulande nach wie vor tiefe Gebühren im Strassenverkehr. Die Verantwortlichen legen Wert auf die Feststellung, dass es sich um keine versteckte Steuererhöhung handelt, sondern um eine kostendeckende Abgeltung für erbrachte Dienstleistungen.

Urs Hanhart


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