In einer ausserordentlichen Sitzung hat der Bundesrat die Lage in der Schweiz gemäss Epidemiengesetz als «ausserordentlich» eingestuft. Alle Läden, Restaurants, Bars, Märkte sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis zum 19. April 2020 geschlossen. Darunter fallen auch Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete. Ausserdem werden Betriebe wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios geschlossen, in denen Vorsichtsmassnahmen wie das Abstandhalten nicht eingehalten werden können. Ausgenommen sind hingegen Lebensmittelläden und Gesundheitseinrichtungen. Die Regelung tritt heute, 16. März, ab Mitternacht in Kraft. Insbesondere macht der Bundesrat darauf aufmerksam, dass die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs sichergestellt ist. Es seien genügend Vorräte angelegt. Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet. Das gilt auch für Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, öffentliche Verwaltungen und soziale Einrichtungen. Alle Einrichtungen müssen die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit zum Abstand halten und zur Hygiene einhalten. Des Weiteren bleiben Spitäler, Kliniken und Arztpraxen geöffnet.
