Bundesrat

Coronavirus: Schulen bis 4. April geschlossen

Der Bundesrat beschliesst weitere Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus: Schulen werden geschlossen, keine Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen, weitere Einschränkungen.
Von Mathias Fürst 13.03.2020

Um eine Übertragung des Coronavirus zu verhindern und die Verbreitung einzudämmen, müssen die Menschen Abstand halten. Der Bundesrat hat deshalb eine Reihe von Massnahmen beschlossen. Die neue Verordnung gilt ab sofort und bis mindestens am 30. April. Ziel ist, ältere Personen und Personen mit Vorerkrankungen zu schützen und eine Überlastung der Spitäler möglichst zu verhindern.

Bis am 4. April sind auch alle Präsenzveranstaltungen an Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten untersagt. Bereits angesetzte Prüfungen können durchgeführt werden, wenn bestimmte Schutzmassnahmen getroffen werden. Für die Grundschule können die Kantone allerdings Betreuungsangebote vorsehen, um möglichst zu verhindern, dass die Kinder von ihren Grosseltern betreut werden. Diese gehören zu den besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen.

Öffentliche oder private Veranstaltungen mit 100 oder mehr Personen sind verboten. Die Kantone können Ausnahmen gewähren, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, etwa für Generalversammlungen. In diesem Fall müssen verschiedene Massnahmen zum Schutz der Teilnehmenden ergriffen werden, insbesondere von besonders gefährdeten Personen. Veranstaltungen bis zu 100 Teilnehmende müssen dieselben Schutzmassnahmen vorsehen. Damit ist eine einheitliche Praxis in den Kantonen sichergestellt. Diese Massnahme gilt auch für Freizeitbetriebe wie Museen, Sportzentren, Schwimmbäder oder Skigebiete.

Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen nicht mehr als 50 Personen gleichzeitig aufnehmen. Die anwesenden Personen müssen zudem die Empfehlungen des BAG zur Hygiene und zum Abstandhalten einhalten können.

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