Die Kitesurfer erhalten auf dem Urnersee mehr Platz

Die Kitesurfer dürfen ab dem 1. Februar grössere Flächen des Urnersees für ihr Hobby nutzen. In der Nähe der Badestrände gilt aber weiterhin ein Verbot für die Kitesurfer.
23.01.2015
Bisher durften Kitesurfer nur eine eingeschränkte Fläche auf dem Urnersee für ihren Sport nutzen. Nun wird diese Fläche rund dreimal grösser, wie die Regierung in einer Mitteilung vom Freitag, 23. Januar, schreibt. Zudem liegt die Zone weiter südlich. Das Starten und Landen ist nur ab zwei speziell für den Probebetrieb gekennzeichneten Orten erlaubt, nämlich in Bauen/Isleten ab dem Delta des Isenthalerbachs und in Flüelen am Gruonbachstrand. Mit der Vergrösserung der Zone reagiert die Regierung darauf, dass 2016 das Verbot für das Kitesurfen ausserhalb von bewilligten Bereichen auf Schweizer Seen per Mitte Februar aufgehoben wird. Gemäss bisheriger Rechtslage war Kitesurfen ausserhalb behördlich bewilligter Wasserflächen verboten. Im Kanton Uri war das Kitesurfen nur in einer speziell vom Regierungsrat dafür bezeichneten Zone auf dem Urnersee möglich.

Neue Erkenntnisse gewinnen

Der Regierungsrat gibt nun für einen Probebetrieb auf dem Urnersee eine neue Zone für das Kitesurfen frei. Der Probebetrieb dauert vom Februar bis Oktober 2015. «Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen dem Regierungsrat eine Grundlage geben, um im Spätherbst über die weitere Handhabung des Kitesurfens zu entscheiden», heisst es in der Mitteilung der Sicherheitsdirektion. Die Erfahrungen sollen helfen, die Frage zu klären, ob ab 2016 Kitesurfen auf der für den Probebetrieb freigegebenen Wasserfläche des Urnersees liberalisiert werden kann, ob Nachbesserungen am Konzept nötig sind, ob das Kitesurfen weiter eingeschränkt werden soll oder gar gänzlich verboten werden muss.

Da der Platz an den Stränden an der Isleten und am Gruonbach beschränkt ist und diese Orte bereits heute stark von Badegästen, Surfern und Erholungssuchenden frequentiert sind, sollen die Kitesurfer vor Ort speziell über das Verhalten an Land und auf dem Wasser hingewiesen werden, betont die Regierung. Vor wenigen Tagen hat deshalb die Sicherheitsdirektion an diesen zwei Start- und Landeplätzen Tafeln mit entsprechenden Verhaltensregeln für die Kitesurfer und weiteren Hinweisen zum Probebetrieb angebracht. «Die Tafeln geben darüber Auskunft, in welchem Bereich an Land das Starten und Landen mit Kites erlaubt ist, damit andere Nutzer möglichst wenig beeinträchtigt werden.» Weiter sind allgemeine sowie lokal zu beachtende Verhaltensanweisungen aufgeführt. Auch sind auf den Tafeln Parkierungsmöglichkeiten und öffentliche WC-Anlagen ersichtlich. - Die Bevölkerung ist gemäss Mitteilung dazu eingeladen, Rückmeldungen und Beanstandungen zum Probebetrieb zu melden. Als Meldestelle fungiert das Amt für Strassen- und Schiffsverkehr (assv@ur.ch). Die Sicherheitsdirektion wird nach Abschluss des Probebetriebs im Spätherbst 2015 einen Bericht erstellen.

UW


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