Die Ausgleichskasse des Kantons Uri, die IV-Stelle Uri und die Familienausgleichskasse Uri erbringen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Sozialversicherung. Ihren Sitz haben die drei Institutionen an der Dätwylerstrasse in Altdorf. Im Auftrag des Kantons führen die Gemeinden zudem Zweigstellen der Ausgleichskasse Uri. Diese sind für Bürgerinnen und Bürger die erste Anlaufstelle bei Sozialversicherungsfragen. Für die erbrachten Dienstleistungen werden die Gemeinden pauschal entschädigt - mit insgesamt 40 000 Franken pro Jahr.
Bund und Kanton haben insbesondere der Ausgleichskasse Uri in den letzten Jahrzehnten immer mehr neue Aufgaben zugewiesen. Mit jeder neuen Aufgabe werde es für die Urnerinnen und Urner schwieriger zu erkennen, welche Dienstleistungen sie aus dem Haus an der Dätwylerstrasse erwarten dürfen, meint der Regierungsrat. Er beabsichtigt daher, die drei Institutionen in einer selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt zusammenzuführen. Sie soll den Namen Sozialversicherungsstelle Uri erhalten.
Entschädigung ist strittigIn der Session vom 4. April wird der Landrat die neue Verordnung über die Sozialversicherungsstelle Uri beraten. Die Verordnung sieht als oberstes Organ der Sozialversicherungsstelle Uri eine Fachkommission vor. Sie übt die Aufsicht im Verwaltungsbereich aus, soweit das Bundesrecht nicht etwas anderes vorsieht, und gibt die Gesamtstrategie der Sozialversicherungsstelle vor. Der Regierungsrat soll mit einem Mitglied in dieser Kommission vertreten sein.
Neu können mehrere Gemeinden gemeinsam eine Zweigstelle führen. Die Gemeinden können die Aufgaben ihrer Zweigstellen aber auch kostenlos der Sozialversicherungsstelle übertragen. Eine finanzielle Entschädigung für die Führung einer Zweigstelle ist in der Verordnung dagegen nicht mehr vorgesehen - weil der zeitliche Aufwand der Zweigstellen bescheiden sei, wie die Regierung im Bericht zur Verordnung schreibt. In der Vernehmlassung haben indes acht Gemeinden gefordert, dass sie für die Führung der Zweigstellen weiterhin entschädigt werden wollen. Finanzielle Auswirkungen auf den Kanton hat die Vorlage laut Regierung nicht.
Christian Mattli