Einführung eines Wochenpatents für Strahler

Die Korporation Uri hat zur Gewinnung von Mineralien und Kristallen bisher einzig ein Jahrespatent abgegeben. Es gilt jeweils ab Ausgabedatum für das laufende Kalenderjahr. Das Patent muss alljährlich auf der Korporationskanzlei abgeholt werden oder wird per Nachnahme durch die Post ...
12.01.2000
estellt. Diese Regelung bleibt auch weiterhin bestehen, obwohl neu zusätzlich ein Wochenpatent erhältlich sein soll. Die entsprechenden Änderungen der Strahlerverordnung werden dem Korporationsrat an der Sitzung vom Februar zur Beschlussfassung unterbreitet.

«In der Vergangenheit hat es immer wieder Anfragen von einzelnen Personen gegeben, ob nicht ein Strahlerpatent für einen Tag oder eine ganze Woche gelöst werden könne», heisst es in der Medienmitteilung des engeren Rates der Korporation Uri vom 10. Januar. Meistens seien dies Touristen, welche sich nur während ihrer Ferienzeit im Kanton Uri aufhielten und demzufolge kein Jahrespatent lösen wollten. Auch gebe es verschiedentlich Anfragen von Verkehrsbüros, ob ein Strahlerpatent von Feriengästen nicht kurzfristig für einen oder mehrere Tage gelöst werden könne. Im Dienste des Tourismus scheine es angebracht, wenn die Möglichkeit bestehe, ein Patent für eine bestimmte eingeschränkte Zeit lösen zu können, begründet der engere Rat seine zustimmende Haltung, dass künftig nicht nur ein Jahrespatent angeboten werden sollte.

Zwei unterschiedliche Angebote

Die bisherige bewährte Praxis mit dem Jahrespatent werde jedoch unverändert beibehalten. Auch werde von den
Jahrespatenten wie üblich ein Liste erstellt, welche im Amtsblatt publiziert wird. Diese Liste solle einerseits dazu dienen, sich einen Überblick über die gelösten Patente zu verschaffen, andererseits soll sie auch für die Kontrolle unter den Strahlern selber sein. Als Ergänzung zum Jahrespatent werde neu ein Wochenpatent eingeführt, heisst es in der Medienmitteilung. Das heisst, eine Person kann für eine bestimmte Woche (sechs Tage) ein Patent lösen. Wie für das Jahrespatent, hat sich der Bezüger über eine Haftpflichtversicherung auszuweisen. Die Korporationskanzlei stellt analog dem Jahrespatent einen Ausweis mit Foto aus. Damit ist gewährleistet, das der Patentinhaber bei einer allfälligen Kontrolle identifiziert werden kann. Wochenpatente werden nur von der Korporationskanzlei abgegeben. Das Wochenpatent kann im Gegensatz zum Jahrespatent während des ganzen Jahres bezogen werden. Pro Jahr kann nur ein Wochenpatent, maximal sechs Tage, gelöst werden. Der Bezüger hat sich somit zu entscheiden, für welche Woche beziehungsweise Tage er das Patent lösen will.

Keine Tagespatente

Ein eigentliches Tagespatent komme für den engeren Rat nicht in Frage, da sich eine Kontrolle der Tagespatentbezüger als sehr schwierig erweisen würde. Mit dem Wochenpatent sei eine Kontrolle jedoch gewährleistet, gibt sich der engere Rat überzeugt. Die Bestimmungen der Strahlerverordnung gelten auch vollumfänglich für die Wochenpatentbezüger. Die entsprechenden Änderungen der Strahlerverordnung werden dem Korporationsrat Uri an seiner Februarsitzung zur Beschlussfassung unterbreitet. Zur Prüfung des Geschäftes wurde eine korporationsrätliche Kommission mit Präsident Walter Epp, Bristen, Elsbeth Marty, Altdorf, Werner Arnold, Seedorf, Ernst Gamma, Wassen, Hansheiri Stadler, Bürglen, Anton Arnold, Altdorf, und Hans Tresch, Göschenen, eingesetzt.

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