Der 1962 entdeckte keltische Goldschatz von Erstfeld zählt zu den bedeutendsten archäologischen Funden der Schweiz. Im Jahr 1965 hat der Kanton Uri die sieben goldenen Ringe der Schweizerischen Eidgenossenschaft übergeben, damit sie im Schweizerischen Landesmuseum in Zürich der Wissenschaft und der Öffentlichkeit als Studien- respektive Ausstellungsobjekte zur Verfügung gehalten werden. Im Weiteren wurde vereinbart, dass die Goldringe nach frühestens 50 Jahren auf Verlangen des Kantons wieder zurückgenommen werden können. Dieser Zeitpunkt würde Ende 2015 erreicht und der Kanton Uri hatte grundsätzlich das Recht, die sieben goldenen Ringe vom Landesmuseum Zürich zurückzuverlangen. Soweit kommt es nun aber nicht, denn das Landesmuseum Zürich beabsichtigt, den keltischen Goldschatz ab Sommer 2016 in einer bereits vollständig neu konzipierten Ausstellung zu präsentieren. «Derzeit besteht im Kanton Uri keine Ausstellungsplattform, welche dem keltischen Goldschatz eine so grosse Ausstrahlungskraft wie das Schweizerische Nationalmuseum zu verleihen vermag», hält die Regierung weiter fest. Daher habe sich der Regierungsrat bereit erklärt, den keltischen Goldschatz von Erstfeld im Rahmen des bestehenden Vertrags weiter als Leihgabe zur Verfügung zu stellen. «Die Leihgabe wird jedoch vorläufig bis Ende 2021 befristet. Dannzumal ist die Frage einer allfälligen Rücknahme des keltischen Goldschatzes in den Kanton Uri erneut zu beurteilen.»
