Illegale Prostitution oder doch nur Hetzjagd der Polizei?

Ein 39-jähriger Urner und 52-jährige Urnerin sollen illegal Ausländerinnen beschäftigt haben. Die Ermittlung sei nicht rechtens gewesen, sagte der Verteidiger.
22.01.2008

Eine Urner Restaurantbesitzerin und ein Urner Barbetreiber mussten sich gestern Dienstag, 22. Januar, vor dem Landgericht Uri verantworten. Sie werden des mehrfachen Erleichtern des illegalen Aufenthalts und der Beschäftigung von Ausländerinnen ohne fremdenpolizeiliche Bewilligung beschuldigt. Zudem wurde der aus Erstfeld stammende Angeklagte der Pornografie angeklagt.

Frauen ohne Bewilligung

Am 15. April 2004 wurde in einer Kontaktbar in Erstfeld eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Der Verdacht bestand, dass der Geschäftsführer und die Besitzerin des Patents für die Lokalität illegal Mädchen beherbergen und der Prostitu-tion zuführen würden. Zur Zeit der Durchsuchung befanden sich eine Frau aus Tansania und zwei Ungarinnen in der Bar. Die drei Frauen verfügten über keine Arbeitsbewilligung vom Amt für Migration des Kantons Uri. Zudem erhärtete sich der Verdacht, dass diese drei Frauen der Prostitution nachgingen.

Verdeckter Ermittler

Ein verdeckter Ermittler der Kantonspolizei hat sich in der Bar eingefunden. Der Ermittler bezeugt, gehört zu haben, wie die Dame später einem anderen Mann für 200 Franken ihre Liebesdienste angeboten habe. Zudem fanden sich Zettel, welche auf das Anbieten von sexuellen Dienstleistungen hindeuten würden, sagte der Staatsanwalt.

Gegen Artikel verstossen

«Die Aussagen sind illegal, ja die ganze Ermittlung war illegal», sagte der Verteidiger des Angeklagten. Die Kantonspolizei Uri habe durch ihre verdeckten Ermittlungen gegen mehrere Artikel des Bundesrechts verstossen. Nur in besonders schweren Straftaten dürfe man Undercover-Agenten einsetzen. «Das war eine Wildwestaktion der Kantonspolizei», so der Verteidiger. Deshalb müsse man alle Beweismittel vernichten und die Aussagen des Polizisten streichen. Er verlangte, seinen Mandanten in allen Punkten freizusprechen.
Der Angeklagte wies ebenfalls der Polizei die Schuld zu: «Einige Polizisten wollen mir etwas anhängen, weil ich in meiner Jugend etwas verbrochen haben soll, für das ich nie bestraft wurde. Ich fühle mich unschuldig.»

Nichts davon gewusst

Auch die Verteidigung der 52-jährigen Urnerin ersuchte das Gericht um Freispruch. Sie sei über das Treiben in der Kontaktbar nicht im Bilde gewesen, sagte ihr Verteidiger. Die Zuständigkeit sei immer beim Geschäftsführer gelegen. Dass sie das Patent für die Bar geführt habe, sei noch kein Beweis, dass sie auch über Dinge Bescheid gewusst habe.

Harry Tresch


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